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   BSG, 19.05.1983 - 1 RA 35/82   

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https://dejure.org/1983,4123
BSG, 19.05.1983 - 1 RA 35/82 (https://dejure.org/1983,4123)
BSG, Entscheidung vom 19.05.1983 - 1 RA 35/82 (https://dejure.org/1983,4123)
BSG, Entscheidung vom 19. Mai 1983 - 1 RA 35/82 (https://dejure.org/1983,4123)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung eines Beitragserstattungsbescheides - Zulässigkeit der Rücknahme eines Bescheides - Mitwirkungspflicht des Versicherten

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.12.1981 - 1 RA 35/80

    Beitragserstattung - Rückgängigmachen einer Beitragserstattung -

    Auszug aus BSG, 19.05.1983 - 1 RA 35/82
    Zur Zulässigkeit der Rücknahme (Aufhebung) eines Beitragserstattungsbescheides (Bestätigung von BSG 09.12.1981 1 RA 35/80 = SozR 2200 § 1303 Nr. 23).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R

    Verletztenrente - Abfindung - Überprüfung - Rücknahme - Anrechnung -

    Demnach ist ein Abfindungsbescheid, jedenfalls soweit damit der Unfallversicherungsträger das Recht auf Abfindung anerkannt und dem darauf gerichteten Antrag in vollem Umfange entsprochen hat, ein begünstigender Verwaltungsakt (vgl Kater/Leube, SGB VII, § 76 RdNr 3; Kranig in Hauck, SGB VII, K § 76 RdNr 17; Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Januar 1989, aaO; so auch bzgl Beitragserstattung BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 26 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2017 - L 3 R 705/15

    Aufhebung einer rechtswidrigen Beitragserstattung durch den

    Denn ein Beitragserstattungsbescheid ist, jedenfalls soweit damit der Versicherungsträger das Recht des Versicherten auf Beitragserstattung anerkannt und seinem darauf gerichteten Antrag in vollem Umfange entsprochen hat, trotz der mit ihm verbundenen wirtschaftlich nachteiligen Rechtsfolgen eines Verfalls der bisher zurückgelegten Versicherungszeiten und des Ausschlusses des Rechts zur freiwilligen Weiterversicherung (§ 82 Abs. 7 AVG) ein begünstigender Verwaltungsakt (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 1987, 1 RA 23/87, in juris Rn.12; vom 23. März 1984, 11 RA 9/83, in juris Rn. 10, und vom 19. März 1983, 1 RA 35/82, in juris Rn. 15; jeweils m.w.N.).

    Die Aufhebung des begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsaktes mit Zustimmung oder gar auf Wunsch des Begünstigten verletzt jedoch nicht dessen schutzwürdiges Vertrauen (vgl. BSG, Urteil vom 19. Mai 1983, 1 RA 35/82, in juris Rn. 17).

    Denn der durch die Beitragserstattung bewirkte Verfall von Leistungsansprüchen stellt die vom Versicherungsträger vertretene Solidargemeinschaft aller Versicherten von Rentenanwartschaften frei und begünstigt sie insofern; sie hat daher ein anzuerkennendes Interesse an der Bindung des Erstattungsbescheides nach § 77 SGG festzuhalten (vgl. BSG, Urteile vom 02. Dezember 1987, 1 RA 23/87, in juris Rn. 16, und vom 19. Mai 1983, 1 RA 35/82, in juris Rn. 17, m.w.N.).

  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Die bloße Behauptung, die Entscheidungen des BSG vom 11. Juli 1972 (BSG SozR Nr. 16 zu § 1232 RVO) und 9. Dezember 1981 (BSG SozR 2200 § 1303 Nr. 23) seien im konkreten Fall nicht einschlägig, reicht insoweit nicht aus, um einen weiterhin bestehenden Klärungsbedarf zu begründen, zumal das BSG-Urteil vom 9. Dezember 1981 durch spätere Entscheidungen bestätigt worden ist (vgl BSG SozR 2200 § 1744 Nr. 17; SozR 2200 § 1303 Nr. 26; SozR 1300 § 45 Nr. 7).
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